AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Rönus Biketours

 

Version 1.1 vom 01.04.2018

Ein Hinweis vorab:

Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird in den Texten auf dieser Website der Einfachheit halber nur die männliche Form verwendet. Alle anderen Formen sind selbstverständlich immer mit eingeschlossen.

 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen bei jedem Angebot von Rönus Biketours zur Anwendung.

Gültigkeit: ab dem 01.01.2017.
Geschäftsführer von Rönus Biketours mit Sitz in Staufen ist Rene Weiss.

 1. Anmeldung

Die Anmeldung der Kunden zu einem von Rönus Biketours durchgeführten Angebot gilt als verbindlicher Antrag der Kunden. Es gelangen dabei die zu diesem Zeitpunkt gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Anwendung (https://www.roenus-biketours.ch/kontakt/agb/).

Das Vertragsverhältnis zwischen Rönus Biketours und den Kunden kommt erst durch die Abgabe der Anmeldebestätigung des Organisators zu Stande. Wir bemühen uns, die Anmeldungen unserer Kunden möglichst rasch zu bearbeiten. Bei Buchungen für mehrere Personen ist die buchende Person Vertragspartei.

Vorbehalten bleibt Ziffer 3 nachfolgend.

 2. Bezahlung des Angebotes, Preis, Preisänderungen

Nachdem sich Kunden für ein Angebot angemeldet haben, erhalten sie die Anmeldebestätigung mit unserer Bankverbindung. Der dort aufgeführte Zahlungstermin ist verbindlich. Das Nichtbezahlen des Angebotspreises gilt nicht als Abmeldung.

 3. Anzahl Teilnehmer und Durchführung

Um unsere Angebote unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, legen wir für jedes Angebot eine minimale und eine maximale Teilnehmerzahl fest. Die Teilnehmerplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben (unter Vorbehalt der rechtzeitigen Zahlung).

Bei zu geringer Teilnehmerzahl oder durch höhere Gewalt verursachte Umstände (wie z.B. Naturereignisse), kann Rönus Biketours als Veranstalter kurzfristig vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden wir uns bemühen, Kunden auf ihren Wunsch auf ein bestehendes, ähnliches Angebot umzubuchen. Ist dies nicht möglich, so wird der Angebotspreis erlassen bzw. in Form eines Wertgutscheins zurückerstattet. Bei nicht erreichen der Mindestanzahl von Teilnehmern sind wir bemüht, das Angebot im Einverständnis mit den angemeldeten Teilnehmern dennoch durchzuführen, jedoch mit einem entsprechend erhöhten Angebotspreis.

 Weitergehende Ansprüche gegen Rönus Biketours sind ausgeschlossen.

 4. Abmeldungen

Abmeldungen von einem von Rönus Biketours organisierten Angebot sind mit administrativem Aufwand verbunden. Je nach Abmeldezeitpunkt können wir die Angebotskosten ganz oder teilweise erlassen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Eine Abmeldung hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Als Eingangsdatum gilt das Empfangsdatum des Schreibens bei Rönus Biketours. Folgende Regelungen sind zu beachten:

 a) bei einem Angebotspreis unter CHF 200.- / Teilnehmer:

Bei Abmeldungen bis sieben Kalendertage vor Angebotsstart werden wir den Angebotspreis erlassen bzw. rückerstatten, wobei eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.- erhoben wird. Erfolgt die Abmeldung weniger als sieben Kalendertage vor Beginn des Angebotes, sind die gesamten Veranstaltungskosten zu zahlen.

 b) bei einem Angebotspreis ab CHF 200.- / Teilnehmer:

Der Erlass bzw. die Rückerstattung vom Angebotspreis ist wie folgt geregelt:

Abmeldezeitpunkt

  • bis 60 Kalendertage vor Beginn des Angebotes: CHF 50.- Bearbeitungsgebühr
  • ab 59 bis 30 Kalendertage vor Beginn des Angebotes: 40% des Angebotspreises
  • ab 29 bis 15 Kalendertage vor Beginn des Angebotes: 60% des Angebotspreises
  • ab 14 bis 1 Kalendertag(e) vor Beginn des Angebotes: 80% des Angebotspreises
  • am Tag des Angebotes: Kein Erlass, bzw. keine Rückerstattung des Angebotspreises

 c) Forderungen Dritter

Rönus Biketours behält sich vor, Forderungen von Dritten für Übernachtung, Verpflegung, Transport, etc. zu verrechnen.

 d) Mindestanzahl von Teilnehmern

Führen Abmeldungen zu einem Unterbestand der vorab definierten Anzahl Teilnehmern, wird das Angebot unter der Voraussetzung durchgeführt, dass alle verbleibenden Teilnehmer mit einer Anpassung des Angebotspreises pro Person einverstanden sind.

 e) Angebote von anderen Anbietern

Wird ein Angebot gebucht, welches nicht durch uns organisiert wird, gelten die AGBs der entsprechenden Anbieter.

 5. Versäumte Angebote

Versäumte Angebote können nicht nachgeholt werden. Grundsätzlich sind auch keine Rückerstattungen aufgrund von versäumten Angeboten möglich.

 6. Ausschluss von Teilnehmerinnen

Die Geschäftsleitung von Rönus Biketours, sowie der, den jeweiligen Anlass leitende Mountainbike-Guide sind beim Vorliegen triftiger Gründe jederzeit berechtigt, Teilnehmer aus einem Angebot auszuschliessen. Triftige Gründe können z.B. sein: 

  • Nichtbeachten der Mountainbike-Verhaltensregeln
  • Nichtbeachten der Anweisungen des Mountainbike-Guides
  • Nichteinhalten der Helmpflicht
  • Konsum von Alkohol oder Rauschmittel während der Tour
  • Nichterfüllen der konditionellen und/oder technischen Anforderungen gemäss Angebotsausschreibung
  • Fahren mit einer dem Können oder dem Gelände nicht angepassten Geschwindigkeit
  • Fahren mit einem den Anforderungen nicht entsprechenden oder einem nicht ordentlich gewarteten Fahrrad

Bei einem begründeten Ausschluss haben ausgeschlossene Teilnehmer keinen Anspruch auf eine Rückerstattung des Angebotspreises.

 7. Haftung und Versicherung

Rönus Biketours sichert eine gewissenhafte Reisevorbereitung und sorgfältige Durchführung des Angebotes durch qualifizierte Mountainbike-Guides zu.

Mountainbike-Fahren birgt ein erhöhtes Unfallrisiko, auch bei Einhalten der von Rönus Biketours geforderten Verhaltensregeln (vgl. Ziffer 6).

Mit der Anmeldung anerkennen Teilnehmer ausdrücklich die Gefahren, die mit dem Mountainbike Fahren verbunden sind, und verzichten im Falle des Risikoeintritts auf Schadenersatz- oder anderweitige Ansprüche gegenüber Rönus Biketours. Alle Teilnehmer tragen dieses Risiko im Rahmen der Eigenverantwortung.

 Eine Versicherung, welche das Unfallrisiko deckt, ist in den Angebotspreisen von Rönus Biketours nicht enthalten. Wir empfehlen, eine Versicherung mit Bergungs- und Rettungskosten abzuschliessen.

 Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen sowie für Schäden am Fahrrad kann Rönus Biketours nicht haftbar gemacht werden. Eine ausreichende Risikodeckung durch eine Sachversicherung ist Sache der Kunden. Kunden tragen auch das Risiko bei Beschädigung oder Verlust eines bei Rönus Biketours oder bei einem anderen Anbieter gemieteten Fahrrade. Wir empfehlen, die Deckung der Haftpflichtversicherung zu überprüfen.

 8. Reisevermittlung

Beinhaltet das Angebot einen Transport mit einem Öffentlichen Verkehrsmittel (Bahn, Seilbahn, Bus, Schiff, Flugzeug, etc.), so tritt Rönus Biketours bezüglich dieser Leistung lediglich als Vermittler auf. Es gelten für diesen Teil des Angebotes die Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen der verantwortlichen Transportgesellschaft.

Rönus Biketours ist für diesen Teil des Angebotes nicht Vertragspartei und die Kunden können sich daher nicht auf die vorliegenden Vertragsbedingungen berufen.

 9. Datenschutz

Mit der Anmeldung erklären sich die Kunden einverstanden, dass Rönus Biketours die personenbezogenen Daten der Teilnehmer (Personendaten, gebuchte Angebote) für eigene Zwecke speichern und zu eigenen Werbezwecken verwenden kann. Im Gegenzug verpflichtet sich Rönus Biketours, die personenbezogenen Daten der Kunden vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiter zu geben.

10. Bildrechte

Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, dass die während laufenden Angeboten gemachten Bilder von Rönus Biketours zu eigenen Werbezwecken verwendet werden dürfen (inkl. Veröffentlichung auf Social-Media-Kanälen).

 11. Programm- und Preisänderungen

Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.

 12. Gerichtsstand

Auf alle Rechtsbeziehungen mit Rönus Biketours ist Schweizer Recht anwendbar. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. Gerichtsstand ist 5603 Staufen.