Mietbedingungen Wohnmobilmiete

 

Reservierungen:
Die Fahrzeugreservation wird verbindlich, wenn der unterzeichnete Vertrag retourniert und die Anzahlung einbezahlt ist. Der Restbetrag ist 1 Woche vor der Fahrzeugübergabe zu begleichen.

Kaution:
Bei der Übernahme hat der Mieter eine Kaution von Fr. 1'500.– zu hinterlegen. Die Kaution bildet keinen Bestandteil der Miete. Sie wird spätestens 10 Tage nach Mietende zurückerstattet, sofern das Fahrzeug rechtzeitig, vollgetankt, ohne Schaden, innen gereinigt und mit geleertem Fäkalientank zurückgegeben wurde. (Aussenreinigung ist Sache des Vermieters.)

Fahrzeugübernahme:
Der Tag und die Zeit sind gemäss den vertraglichen Abmachungen. Der Mieter resp. die Fahrer müssen im Besitz eines gültigen Führerausweises der Kat. B und mindestens 21 Jahre alt sein. Sie müssen vor Abfahrt je eine Kopie des Führerausweises abgeben.

Fahrzeugrückgabe:
Der Tag und die Zeit sind gemäss den vertraglichen Abmachungen. Das Fahrzeug muss innen sauber gereinigt sein. Die WC-Kassette und der Abwassertank müssen geleert sein. Das Fahrzeug ist mit gefülltem Treibstoff-Tank abzuliefern. Bei nicht Erfüllen dieser Bestimmungen wird die Innenreinigung und das Leeren des Fäkalientanks zu je Fr. 150.– verrechnet. Ebenso die Tankfüllung der Menge entsprechend.

Versicherungen:
Das Fahrzeug ist Haftpflicht und Vollkasko versichert. Im Schadenfall unbedingt einen Polizeirapport erstellen lassen! Selbstbehalte, welche im Schadenfall durch den Mieter zu übernehmen hat, sind:

Haftpflicht Fr. 500.–
Vollkasko Fr. 1000.–

Ich empfehle Ihnen, den Abschluss einer Selbstbehalt-Versicherung.

Im Mietpreis inbegriffen:
Freie Kilometer ab einer Mietdauer von min. 1Woche, Aussenreinigung des Fahrzeugs, komplette Kücheneinrichtung und Campingmöbel, Sonnenstore, Veloständer für 4 Velos, WC-Chemieflüssigkeit, Micropur Trinkwasseraufbereiter, 1 folle
und eine angefangene Gas­füllungen (midestens 10,5 kg).

Fahrzeugunterhalt; Rückerstattung nur gegen Originalbelege! Reparaturen müssen vor Auftragserteilung mit dem Vermieter abgesprochen werden.

Im Mietpreis nicht inbegriffen:
Allfällige, nicht durch die Versicherung gedeckte Beschädigungen und Bussen gehen zu Lasten des Mieters. Starke Verschmutzungen (z.B der Polster) werden dem Mieter belastet. Das Rauchen und das Halten von Tieren im Fahrzeug ist verboten.

Schäden:
Beschädigungen am Dachbau des Fahrzeugs infolge Nichtbeachtung der Mindesthöhe sowie durch Fahrlässigkeit verursachte Schäden, werden dem Mieter belastet.

Unfall:
Bei einem Unfall muss der Vermieter sofort benachrichtigt werden. Es ist zwingend ein Polizeirapport erstellen zu lassen. Halten Sie den Unfallhergang auf einem "Europäischen Unfallprotokoll" fest (Namen und Adressen der beteiligten Personen, Zeugen, Skizzen, Fotos).

 Verhinderung

Kann der Mieter die vereinbarten Ferien nicht antreten, so hat er dies dem Vermieter frühzeitig zu melden. Er bleibt aber für den vollen Mietzins haftbar, sofern der Vermieter keinen Ersatz finden kann. Es ist von Vorteil eine Annullationsversicherung abzuschliessen.

Sollte das Mietfahrzeug aus irgendeinem Grund ausfallen werden wir die Vorauszahlung vollumfänglich zurückerstatten. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, Ersatz zu stellen.

 

Rönus Biketours

31. Mai 2017